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Bezug junger Aktien

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  • Aktien — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktie — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktienemission — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktiengattung — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Nennwertlose Aktie — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Public Equity — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Zwischenscheine — Die Dillinger Hütte war 1809 die erste deutsche Aktiengesellschaft, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG) der Inbegriff der Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Bezugsrecht — Be|zugs|recht 〈n. 11〉 Recht zum Bezug (meist von neuausgegebenen Aktien) * * * Be|zugs|recht, das (Börsenw.): gesetzlich begründeter Anspruch eines Aktionärs bei Erhöhung des Aktienkapitals auf den ↑ Bezug (2 a) neuer Aktien. * * * Bezugsrecht,   …   Universal-Lexikon

  • Kapitalerhöhung — Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können. Das Gegenteil …   Deutsch Wikipedia

  • Bezugsverhältnis — Ein Bezugsverhältnis bildet eine Relation ab, mit der ein Anspruch auf ein Underlying besteht oder mit der Beschlüsse über die Veränderung eines Basiswertes für den Inhaber des gleichen umgesetzt werden. Inhaltsverzeichnis 1 Bezugsverhältnis im… …   Deutsch Wikipedia

  • Optionsverhältnis — Ein Bezugsverhältnis bildet eine Relation ab, mit der ein Anspruch auf ein Underlying besteht oder mit der Beschlüsse über die Veränderung eines Basiswertes für den Inhaber des gleichen umgesetzt werden. Inhaltsverzeichnis 1 Bezugsverhältnis im… …   Deutsch Wikipedia

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